Mitarbeitende als Regierungsbeschäftigte/Regierungsbeschäftigter für den Inneren Dienst der Direktion Kriminalität (w/m/d)

Polizeipräsidium Essen

Beim Polizeipräsidium Essen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine bis zum 31.05.2027 befristete Stelle als

Mitarbeitende für den Inneren Dienst der Direktion Kriminalität (w/m/d) zu besetzen.

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Eingruppierung erfolgt nach EG 6 TV-L.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.

Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben:

  • Allgemeine Verwaltungstätigkeiten, beispielsweise:
    • Steuerung des Postein- und ausgangs (elektronisch und Papier)
    • Abwicklung des Telefon- und Publikumsverkehrs
    • Fristenüberwachung und Terminverwaltung
    • Führen von An- und Abwesenheitsübersichten sowie Urlaubsplanungen
    • Administrative Bearbeitung und Verwaltung der Materialbewirtschaftung
    • Betreuung von Lernkräften
    • Recherche in polizeilichen Auskunftssystemen
  • Zuarbeit bei Ermittlungsverfahren, Unterstützung der Sachbearbeitung

Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:

Abgeschlossene Berufsausbildung einschließlich Vorläuferberufe als

  • Verwaltungsfachangestellte/r oder
  • Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r oder
  • Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement

Das ist wünschenswert:

Gute bis sehr gute Kenntnisse in den Microsoft-Office-Produkten (Word, Outlook, Excel)

    Interesse geweckt?

    Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal:

    Stellenanzeige: Mitarbeitende als Regierungsbeschäftigte/Regierungsbeschäftigter für den Inneren Dienst in der Direktion Kriminalität (w/m/d) | Jobportal | Polizei Nordrhein-Westfalen

    Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:

    • ein Anschreiben
    • ein aktueller Lebenslauf
    • Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung
    • vorhandene Arbeitszeugnisse
    • ggfs. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX

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