Leitung des Regionalen Sonderstabs Gefährliche Ausländer (w/m/d)

Regierungspräsidium Stuttgart

Stellenausschreibung

Die Aufgaben des Regierungspräsidiums sind so vielfältig wie die Menschen, die im Regierungsbezirk Stuttgart leben. Sie möchten diese Vielfalt der Verwaltung in einer der größten Mittelbehörden Deutschlands mit rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kennenlernen? Werden Sie Teil des Teams!

Leitung des Regionalen Sonderstabs Gefährliche Ausländer (w/m/d)

Besoldungsgruppe A 16

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Informationen zum Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie hier.

Zentrale Aufgabe des Regionalen Sonderstabs Gefährliche Ausländer (RSGA) ist die schnelle und effiziente Bearbeitung in Angelegenheiten von Ausländern, die als Mehrfach- und Intensivtäter gelten oder die als besonders verhaltensauffällige ausreisepflichtige Ausländer hartnäckig die Integration verweigern. Darüber hinaus ist der Stab zuständig für Ausländer, die im Bereich Terrorismus/Extremismus eine Gefahr für die Sicherheit der BRD darstellen. Durch intensives Fallmanagement wird die Grundlage für eine zügige Umsetzung der Ausreisepflicht geschaffen. Des Weiteren nimmt der RSGA die Aufgabe einer Ansprech- und Koordinierungsstelle im Rahmen seiner Zuständigkeit für Polizei, Verfassungsschutz, Justiz und BAMF und untere Ausländerbehörde wahr. Der RSGA ist organisatorisch direkt der Regierungsvizepräsidentin unterstellt.

Dienstort ist Stuttgart-Vaihingen.

Ihre Aufgaben

  • Leitung des RSGA mit derzeit 11 Mitarbeitenden (einschließlich drei abgeordneten Polizeibediensteten des gehobenen Dienstes)
  • Bearbeitung von Grundsatz- und Personalangelegenheiten
  • Koordination der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und öffentlichen Stellen. Die Regionalen Sonderstäbe der Regierungspräsidien arbeiten in enger Abstimmung mit dem Sonderstab Gefährliche Ausländer des Justizministeriums. Der Abstimmung auf Leitungsebene kommt dabei eine hohe Bedeutung zu.

Änderungen des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten

Wir Setzen Voraus

  • Beamtin/Beamter des höheren Verwaltungsdienstes mit Befähigung zum Richteramt in der Besoldungsgruppe A 15
  • Verwaltungserfahrung auf mehreren Verwaltungsebenen
  • Hohe Verantwortungsbereitschaft, Konfliktfähigkeit und zielgerichtete Kommunikationsfähigkeiten
  • Sozialkompetenz und Teamfähigkeit

Von Vorteil Sind

  • Ministerialerfahrung ist erwünscht
  • Fundierte Kenntnisse im Ausländerrecht
  • Führungserfahrung
  • Kreativität und Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten
  • Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit

Wir Bieten Ihnen

  • Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im Team
  • Die Möglichkeit der kreativen Mitgestaltung in einer modernen Verwaltung
  • Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • Eine ausgewogene Work-Life-Balance
  • Ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten
  • Firmenfitness über eine Betriebsmitgliedschaft (zu vergünstigten Konditionen) bei einer Fitnessplattform
  • Zuschuss für den ÖPNV (Externer Link: JobTicket-BW)
  • Eine sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf / flexible Arbeitszeitmodelle

Ihre Bezahlung

Die Position ist nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet, eine Versetzung ist bis Besoldungsgruppe A 15 möglich. Die Beförderungsmöglichkeit steht erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung und bleibt einem gesonderten Auswahlverfahren vorbehalten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bitte bewerben Sie sich unter der Angabe der Kennziffer 26096 bis spätestens 12.07.2026 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsverfahren: Externer Link: Online-Bewerbungsportal.

Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können leider nicht berücksichtigt werden.

Haben Sie noch Fragen?

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Frau Riedle, Personalreferat, Link auf Telefonnummer: 0711 904-11223, oder bei Fragen zum Aufgabengebiet Frau Kittelberger, Stellvertretende Leiterin des RSGA, Link auf Telefonnummer: 0711 904-11575, zur Verfügung.

Weitere Hinweise

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden (für Beschäftigte bei Vollzeitbeschäftigung) bzw. 41 Stunden (für Beamt/innen bei Vollzeitbeschäftigung).

Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen

Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie unter Informationen gem. Art.13 DSGVO zum Datenschutz bei Stellenausschreibungen

Wie bewerbe ich mich?

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