Freileitungsmonteur (m/w/d)
WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH
Die Stelle bietet eine Entwicklungsmöglichkeit bis Entgeltgruppe 6 des TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe) mit Perspektive auf Entgeltgruppe 7 TV-V. Das Einstiegsgehalt ist abhängig von Ihrer einschlägigen Berufserfahrung und Qualifikation.
Darüber hinaus bieten wir:
- 30 Urlaubstage, Gleitzeit und weitere flexible Arbeitszeitmodelle
- Betriebliche Altersvorsorge und diverse Präventions- und Fitnessangebote
- Betriebsrestaurant, Parkplätze für Rad und Auto sowie Stromladestellen für Elektro-Autos
- Bikeleasing
- Deutschlandticket
- Montage, Demontage, Umbau und Spannen von Nieder- und Hochspannungs-Freileitungen
- Inspektion, Wartung, Reparatur und Störungsbehebung und damit Besteigen von und Arbeiten auf Niederspannungs- und Hochspannungs-Masten
- Setzen von 1- und 10-kV-Masten aller Art, Arbeiten mit und auf dem Hubsteiger
- Inspektion, Wartung und Reparatur an 110-kV-Freileitungen und -Kabeln sowie von 110-kV-Endverschluss-und Stickstoff-Druckbehälter-Anlagen
- Durchführung von Betriebsschaltungen im Nieder- und Hochspannungsnetz
- Ausästen von Freileitungstrassen im 1-, 10- und 110-kV-Netz
- Fahrer*in / Bediener*in von Hubsteigern und Kranführer*in für Ladekrane
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Elektriker*in oder Energieelektroniker*in
- Sie besitzen gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Montage und Instandhaltung elektrischer Anlagen (insbesondere Freileitungen) bis 110 kV
- Sie bringen idealerweise Spezialkenntnisse von 110-kV-Stickstoff-Druckbehälter- und Endverschluss-Anlagen mit
- Sie haben die Schaltberechtigung 1 – 110 kV und die Ausführungsberechtigung für „Arbeiten unter Spannung“
- Sie sind höhentauglich
- Sie besitzen den Führerschein der Klassen C / CE und sind bereit, an der Rufbereitschaft teilzunehmen
- Sie arbeiten selbstständig, sicher und kundenorientiert
Wir möchten darauf hinweisen, dass die WSW-Unternehmensgruppe unaufgefordert zugesandte Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen nicht akzeptiert und diese umgehend vernichtet. Die WSW-Unternehmensgruppe wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Provisionszahlungen an Personalvermittlungsagenturen leisten. Sollte die WSW Unternehmensgruppe Kandidatenprofile von Personalvermittlungsagenturen erhalten, mit denen keine Rahmenvereinbarung besteht, und sollten diese Kandidat*innen zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.