Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)- Bezirksregierung Münster
Bezirksregierung Münster
Datum: vor 4 Tagen
Stadt: Gladbeck, Nordrhein-Westfalen
Vertragstyp: Ganztags

Die Bezirksregierung Münster besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
als
Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)
(Entgeltgruppe 8 TV-L)
Stellenumfang 0,5
Werner-von-Siemens-Realschule
Kortestraße 10
45964 GladbeckAufgabenEine Schulverwaltungsassistenz Entlastet Die Schulen Von Verwaltungsaufgaben Und Professionalisiert Verwaltungsabläufe In Der Schule. Die Schulleitungen Und Lehrkräfte Können Sich Dadurch Verstärkt Ihrem Eigentlichen Pädagogischen Kerngeschäft (insbesondere Unterrichten, Erziehen, Beraten, Beurteilen, Betreuen, Fördern) Widmen. Die Schulverwaltungsassistenz Wird Für Aufgaben Eingesetzt, Die Den Inneren Schulbereich Betreffen Und Dem Land Nordrhein-Westfalen Obliegen. Sie Unterstützt Die Schulleitung Und Lehrkräfte Entsprechend Ihrer Beruflichen Und Persönlichen Qualifikation In Den Aufgabenfeldern Verwaltung, Organisation Und Technik. Die Aufgaben Ergeben Sich Insbesondere Aus Dem Erlass „Schulverwaltungsassistenz Im Schuldienst Des Landes Nordrhein-Westfalen“, RdErl. D. Ministeriums Für Schule Und Bildung V. 20.08.2019. Beispielhaft Gehören Folgende Aufgaben Dazu
Die Bewerbenden müssen über ein ausgeprägtes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität verfügen. Es sind solide Kenntnisse im Umgang mit den gängigen Office-Programmen wie Word und Excel erforderlich.Wir bietenDie Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 8 Teil I der Entgeltordnung zum TV-L.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.
Zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung an einer Schule ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern nach Infektionsschutzgesetz (
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des
als
Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)
(Entgeltgruppe 8 TV-L)
Stellenumfang 0,5
Werner-von-Siemens-Realschule
Kortestraße 10
45964 GladbeckAufgabenEine Schulverwaltungsassistenz Entlastet Die Schulen Von Verwaltungsaufgaben Und Professionalisiert Verwaltungsabläufe In Der Schule. Die Schulleitungen Und Lehrkräfte Können Sich Dadurch Verstärkt Ihrem Eigentlichen Pädagogischen Kerngeschäft (insbesondere Unterrichten, Erziehen, Beraten, Beurteilen, Betreuen, Fördern) Widmen. Die Schulverwaltungsassistenz Wird Für Aufgaben Eingesetzt, Die Den Inneren Schulbereich Betreffen Und Dem Land Nordrhein-Westfalen Obliegen. Sie Unterstützt Die Schulleitung Und Lehrkräfte Entsprechend Ihrer Beruflichen Und Persönlichen Qualifikation In Den Aufgabenfeldern Verwaltung, Organisation Und Technik. Die Aufgaben Ergeben Sich Insbesondere Aus Dem Erlass „Schulverwaltungsassistenz Im Schuldienst Des Landes Nordrhein-Westfalen“, RdErl. D. Ministeriums Für Schule Und Bildung V. 20.08.2019. Beispielhaft Gehören Folgende Aufgaben Dazu
- Datenpflege (Datenabgleich, Statistik)
- Koordination bei IT-Beschaffung und IT-Verwaltung
- Pflege der Homepage
- Mitarbeit im Bereich des Datenschutzes und bei Sicherheitsfragen
- Mitarbeit bei der Stunden- und Vertretungsplanung
- Laufbahnbefähigung 1.2 nichttechnischer Dienst (Verwaltung)
- Verwaltungsfachangestellte:r
- Angestelltenlehrgang I
- Kaufleute Büromanagement/Bürokommunikation
- Justizfachangestellte:r
- Sozialversicherungsfachangestellte:r
- Vergleichbare verwaltungsspezifische oder kaufmännische Ausbildungen können nur mit zusätzlich min. drei Jahren Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung (mit min. EG 5 TVL/TVöD) anerkannt werden (Nachweis erforderlich).
Die Bewerbenden müssen über ein ausgeprägtes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität verfügen. Es sind solide Kenntnisse im Umgang mit den gängigen Office-Programmen wie Word und Excel erforderlich.Wir bietenDie Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 8 Teil I der Entgeltordnung zum TV-L.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.
Zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung an einer Schule ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern nach Infektionsschutzgesetz (
- 20, Abs. 8; 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz). Davon kann nur abgesehen werden, wenn nachweislich eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung besteht.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des
- 2 SGB IX sind erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.