Schulverwaltungsassistent (m/w/d)- Bezirksregierung Münster
Bezirksregierung Münster
Datum: vor 3 Tagen
Stadt: Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Vertragstyp: Ganztags

Die Bezirksregierung Münster besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
als
Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)
(A 9/ A 10 LBesO bzw. Entgeltgruppe 09b Teil I EntgO TV-L)
Stellenumfang 1,0
Schalker Gymnasium
Liboriusstraße 103
45881 GelsenkirchenAufgabenEine Schulverwaltungsassistenz Entlastet Die Schulen Von Verwaltungsaufgaben Und Professionalisiert Verwaltungsabläufe In Der Schule. Die Schulleitungen Und Lehrkräfte Können Sich Dadurch Verstärkt Ihrem Eigentlichen Pädagogischen Kerngeschäft (insbesondere Unterrichten, Erziehen, Beraten, Beurteilen, Betreuen, Fördern) Widmen. Die Schulverwaltungsassistenz Wird Für Aufgaben Eingesetzt, Die Den Inneren Schulbereich Betreffen Und Dem Land Nordrhein-Westfalen Obliegen. Sie Unterstützt Die Schulleitung Und Lehrkräfte Entsprechend Ihrer Beruflichen Und Persönlichen Qualifikation In Den Aufgabenfeldern Verwaltung, Organisation Und Technik. Die Aufgaben Ergeben Sich Insbesondere Aus Dem Erlass „Schulverwaltungsassistenz Im Schuldienst Des Landes Nordrhein-Westfalen“, RdErl. D. Ministeriums Für Schule Und Bildung V. 20.08.2019. Beispielhaft Gehören Folgende Aufgaben Dazu
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 LBesO A ebenso wie eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerbenden bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A erfolgen.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.
Zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung an einer Schule ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern nach Infektionsschutzgesetz (
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des
als
Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)
(A 9/ A 10 LBesO bzw. Entgeltgruppe 09b Teil I EntgO TV-L)
Stellenumfang 1,0
Schalker Gymnasium
Liboriusstraße 103
45881 GelsenkirchenAufgabenEine Schulverwaltungsassistenz Entlastet Die Schulen Von Verwaltungsaufgaben Und Professionalisiert Verwaltungsabläufe In Der Schule. Die Schulleitungen Und Lehrkräfte Können Sich Dadurch Verstärkt Ihrem Eigentlichen Pädagogischen Kerngeschäft (insbesondere Unterrichten, Erziehen, Beraten, Beurteilen, Betreuen, Fördern) Widmen. Die Schulverwaltungsassistenz Wird Für Aufgaben Eingesetzt, Die Den Inneren Schulbereich Betreffen Und Dem Land Nordrhein-Westfalen Obliegen. Sie Unterstützt Die Schulleitung Und Lehrkräfte Entsprechend Ihrer Beruflichen Und Persönlichen Qualifikation In Den Aufgabenfeldern Verwaltung, Organisation Und Technik. Die Aufgaben Ergeben Sich Insbesondere Aus Dem Erlass „Schulverwaltungsassistenz Im Schuldienst Des Landes Nordrhein-Westfalen“, RdErl. D. Ministeriums Für Schule Und Bildung V. 20.08.2019. Beispielhaft Gehören Folgende Aufgaben Dazu
- Administration, Programmbedienung und Datenpflege schulspezifischer Programme
- Unterstützung der schulischen Gremien
- Haushaltsführung und Budgetplanung
- Mitarbeit bei der Stunden- und Vertretungsplanung
- Mitarbeit im Bereich des Prüfungswesens
- allgemeine schulorganisatorische Aufgaben
- Laufbahnbefähigung Laufbahngruppe 2.1 nichttechnischer Dienst (Verwaltung)
- Verwaltungsfachwirt:in, Angestelltenlehrgang II
- Bachelor of Arts - Public Administration/ Management
- Bachelor of Laws bzw. Arts Verwaltungs(betriebs)wirtschaft
- Bachelor of Arts/Bachelor of Science BWL
- Vergleichbare akademische Abschlüsse können nur mit zusätzlich 3 Jahren Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung (mit min. EG 9b TV-L/TVöD) berücksichtigt werden (Nachweise erforderlich).
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 LBesO A ebenso wie eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerbenden bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A erfolgen.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.
Zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung an einer Schule ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern nach Infektionsschutzgesetz (
- 20, Abs. 8; 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz). Davon kann nur abgesehen werden, wenn nachweislich eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung besteht.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des
- 2 SGB IX sind erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.